Ist SEO strafbar?
geschrieben am 02.12.2009 von StefanWer Suchmaschinenoptimierung betreibt, bewegt sich häufig an der Grenze dessen, was Suchmaschinen in ihren Richtlinien als “erlaubt” bezeichnen. Können SEO-Maßnahmen womöglich gar strafbar sein?
Ich habe kürzlich diese E-Mail von einer verunsicherten Nutzerin meiner SEO-Trainings-DVD erhalten:
Für eine Kundin habe ich eine Internetseite nach den Prinzipien, die Sie auf Ihrer “Video-to-Brain”-DVD erklären, suchmaschinenoptimiert. Die Kundin hat später (ohne mein Wissen) Ihre Seite bei Google angemeldet, woraufhin die Seite von Google gesperrt wurde. Auf Nachfrage bei Ihrem Provider bekam die Kundin den Hinweis, dass ich eine unzulässige Suchmaschinenoptimierung auf der Seite angewendet hätte und ich könne froh sein, dass Google keine Strafanzeige gegen mich stellt.
Die Angelegenheit klingt zunächst recht abstrus und mein erster Gedanke war denn auch: “Der Provider spinnt.” Inzwischen stellt sich die Sachlage so dar, dass die optimierte Website keinesfalls aus dem Google-Index verschwunden ist. Die angesprochene “Google-Sperre” bezieht sich nämlich auf die Sperrung des Adwords-Accounts der Kundin. Denn, so das Fax von Google, sie hätten festgestellt, “dass auf Ihrer Website mit hoher Wahrscheinlichkeit Malware (schädliche Software) gehostet oder bereitgestellt wird”. Der im Fax angesprochene “schädliche Code” hat also nichts mit Suchmaschinenoptimierung zu tun, sondern bezieht sich auf die (laut Google) über die Website verbreitete Malware. Hier hat also der Provider die Sperrung eines Adwords-Accounts mit vermeintlich unlauteren SEO-Maßnahmen verwechselt und einer unbedarften Nutzerin meiner SEO-DVD schlaflose Nächte bereitet.
Was genau nun die Kundin angestellt hat, ist mir bisher unbekannt. Ich vermute, dass über eine auf dem Server installierte Software (eventuell kommt hier ein aktueller Webalizer-Bug in Frage) ein Einbruch stattgefunden hat und so der Server komprimitiert wurde. In einem solchen Fall ist eher zu hinterfragen, ob denn der Provider alles korrekt ausgeführt hat. Stichwort “Updates”.
So lange ich keine strafbaren Inhalte veröffentliche, darf ich meine Website gestalten wie ich möchte. Wenn ein Google-Robot dumm genug ist, meine Seite höher zu listen als sie es “eigentlich” (wer bestimmt das?) verdient hat, ist das keinesfalls strafrechtlich relevant. Theoretisch denkbar wäre allerdings, dass ein Mitbewerber bei einer erfolgreichen Optimierungsmaßnahme wegen unlauteren Wettbewerbs klagt, falls bei der Optimierung gegen die Google-Richtlinien verstoßen wurde. Die Klage gegen Yasni geht in diese Richtung, doch sind die Voraussetzungen hier ganz anders gelagert. Als Fazit bleibt jedenfalls festzuhalten: SEO ist nicht strafbar!
(Natürlich hat die Nutzerin meiner DVD mir explizit erlaubt, den Fall hier anonym schildern zu dürfen.)
9 Kommentare
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markus
2. Dezember 2009 21:06Hallo Stefan,
in dieser Richtung ist SEO sicherlich NICHT strafbar – was ist aber, wenn eine persönliche SEO-Beratung bzw. OnPage-Optimierung dazu führt, dass Google die Seite aus dem Index kickt und einem Online Shop somit viel Umsatz verloren geht, wenn nicht sogar die Existenz auf dem Spiel steht?
Ich denke hier kann SEO sehr schnell “strafbar” sein.
Viele Grüße,
Markus
Frank
2. Dezember 2009 21:43Danke für den Hinweis, Stefan. Vermutlich ist es genau dieser Webalizer-Bug, durch den kürzlich auf einem Hostingpaket von mir Schadcode eingeschleust wurde – der Provider wollte mir erzählen, das Ganze wurde per FTP erledigt, wogegen sprach, dass die Dateien exakt die Uhrzeit meines letzten Updates hatten. Aber eben andere Inhalte.
Vitali
2. Dezember 2009 21:47Man kann sich nie sicher sein, ob Google selbst oder ein Konkurrent eine kleine SEO-Maßnahme als „unerlaubt“ betrachtet. Doch bei SEO ist das Ziel die Webseiten so zu gestalten, dass Suchmaschinen und Besucher gleichzeitig zufrieden gestellt werden. Wenn man sich an einem roten Faden orientiert, kann SEO alleine nicht „strafbar“ sein.
Bei Shops ist es eine Frage des Marketings, ob und wieweit ein Platzverweis bei Google zu Umsatzverlusten führt. Rein kommerzielle Websites müssen sich an möglichst viele Tarffic-Quellen klammern, wenn dann eine Traffic-Quelle (unerwartet) ausfällt, kann eine neue erschlossen werden, ohne großartige Umsatzverluste zu machen.
nützliche Tweets: 02.12.2009 | preisbiene Blog
3. Dezember 2009 08:16[...] Ist SEO strafbar? » (von @stefanfis) RT @seohandbuchde @jkwmedia [...]
Domainliste
3. Dezember 2009 10:22Das wäre es mal wenn SEO Strafbar wäre. Dann würde google jeden Tag 1 Millionen Strafanzeigen stellen oder einfach ganze Firmen verklagen. Deine Kundin war einfach nur ein DAU, mehr kann man dazu nicht sagen
Stefan
3. Dezember 2009 10:33markus,
die Frage der Haftbarkeit bei falscher Beratung ist sicherlich spannend und wohl jeweils nur im Einzelfall zu klären. Da geht’s uns SEOs nicht anders als allen anderen Unternehmensberatern. Aber strafbar (im Sinne von Verstoß gegen das StGB) ist selbst das nicht – kann halt teuer werden …
Domainliste,
damit kein Missverständnis aufkommt: Es war nicht meine Kundin, sondern die Kundin einer Nutzerin meiner SEO-Schulungs-DVD. Und diese Kundin hat natürlich vom Thema SEO keine Ahnung, sonst hätte sie ja keine Unterstützung gebraucht. Erschreckend finde ich vielmehr, dass ein Provider “SEO” und “Malware” in einen Topf wirft.
Domainliste
3. Dezember 2009 22:27Achso, dann bitte ich meine obere Falschaussage zu entschuldigen
Werbeagentur Bamberg
6. Dezember 2009 19:11Die Grenzen ab wann SEO “unnatürlich” wirkt und von Google geahndet wird, sind natürlich sehr unscharf. Hingegen gibt es Services wie zum Beispiel Link Vault zum Sammeln von Backlinks, die sehr wohl hart von Google bestraft werden können. Letztendlich bleibt SEO eine langwierige und zeitintensive Sache, die sich – insofern man sie anständig und im Rahmen betreibt – tatsächlich lohnen kann!
SEO Esslingen
27. Dezember 2009 13:23Also ich finde den Fall schon etwas an den Haaren herbeigezogen, und wie kann es sein das eine Suchmaschinenoptimiererin sich den Provider nicht selber vorknüpft?