Einstweilige Verfügung gegen Yasni
geschrieben am 09.12.2008 von StefanUpdate 2:
Bereits im Juni 2009 wurde in diesem Fall ein Urteil des OLG Hamm gesprochen. In diesem Urteil wurde das Urteil des LG Bielefeld (siehe Update 1) im Wesentlichen aufgehoben und Yasni dazu verdonnert, keine Seiten anzufertigen und Suchmaschinen zugänglich zu machen, die die Kombinationen aus “SEO” und Namensnennung enthalten, wenn diese Seiten “nicht über einen sichtbaren Inhalt verfügen”. Damit hat also das OLG als Berufungsinstanz letztendlich den Inhalt der Einstweiligen Verfügung bekräftigt.
Update 1:
Am 14. Januar wurde vor dem Landgericht Bielefeld die hier beschriebene einstweilige Verfügung verhandelt. Nach einer kurzen Erörterung der Sachlage, urteilten die Richter, dass die einstweilige Verfügung vom 5.12.2008 aufgehoben wird und erlegten dem Antragsteller (also Herrn Bellendorf) die Verfahrenskosten auf.
Das Landgericht Bielefeld hat am 5. Dezember eine einstweilige Verfügung gegen die Personensuchmaschine Yasni erlassen. Damit wird es Yasni untersagt, Seiten zu Wortkombinationen mit dem Namen “Volker Bellendorf” zu erzeugen und im Internet zugänglich zu machen. Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen Volker Bellendorf von ecombase.de und Yasni über Yasni.de-Seiten, die zu Begriffskombinationen wie “Volker Bellendorf Shopbetreiber” auf Platz 1 und insbesondere vor den ecombase.de-Seiten liegen.
Die wesentliche Passage in der Verfügung lautet:
Yasni “wird es untersagt, Dateien mit der Begriffskombination ‘Volker Bellendorf’ mit dem weiteren Begriff ‘SEO’ oder ‘Shopbetreiber’ oder ‘Modul’ zu erzeugen oder zu unterhalten und so im Internet zugänglich zu machen, daß Suchmaschinen auf diese zugreifen können und sie im Ranking auflisten, wenn die Dateien nicht über einen Inhalt verfügen oder über keinen Inhalt verfügen, den der Antragsteller [Herr Bellendorf] autorisiert hat.”
Diese einstweilige Verfügung wurde ohne Verhandlung erlassen. In der Begründung führt das Landgericht §4 Nr. 10 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) an, in dem es heißt:
Unlauter (…) handelt insbesondere, wer Mitbewerber gezielt behindert.
Die Verfügung bedeutet also, dass es sei eine unlautere Behinderung eines Mitbewerbers sei, wenn man für dessen Suchbegriffe (was immer diese sein mögen) vorne steht. Daraus folgt sofort die Fragestellung, welche Suchbegriffe wohl zu einer Marktbehinderung führen. So steht z.B. mein oben verlinkter Artikel, mit dem ich über die vorangegangene Abmahnung berichtete, für die Anfrage [volker bellendorf seo] in Google schon auf Platz 11. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ich den Artikel “Volker Bellendorf, SEO, mahnt Yasni ab” betitelt hätte. Würde ich dann auch eine Verfügung abbekommen – oder müsste ich den Inhalt von Herrn Bellendorf “autorisieren” lassen?
Würde aus dieser einstweiligen Verfügung tatsächlich eine kontinuierliche Rechtsprechung, wären die Folgen für das Web unabsehbar. Jede Veröffentlichung könnte zu einer Marktbehinderung von irgendjemanden führen. Hoffentlich gelingt es Yasni, in der hoffentlich folgenden ordentlichen Verhandlung den Irrsinn dieser Entscheidung dem Gericht verständlich zu machen.
Dabei kann ich die vermutlich zugrunde liegende Motivation von Herrn Bellendorf sehr wohl nachvollziehen. Er hat natürlich das volle Recht an seinem Namen und er darf ihn gegen eine ungewollte Benutzung durch Dritte verteidigen. Die Abmahnung, wie auch die jetzt erwirkte Verfügung, aber setzt auf das Wettbewerbsrecht auf und öffnet so, insbesondere durch die explizite Bezugnahme auf die Google-Topplatzierungen, dem Wahnsinn Tür und Tor.
Eine weitere spannende Frage ist der Ausdruck “Datei” in der einstweiligen Verfügung. Ganz sicher hat Yasni keinerlei derartige Dateien erzeugt; die Seiten werden dort wie bei jeder dynamischen Website on-the-fly generiert. Das ist nur auf den ersten Blick eine Spitzfindigkeit. Denn technisch besteht zwischen der Seite www.yasni.de/person/bellendorf/volker/volker-bellendorf-filter-shopbetreiber-community.htm, die zur Abmahnung und in der Folge zur Verfügung führte, kein Unterschied zur Seite www.yasni.de/index.php?action=search&search=1&sh=&name=volker+bellendorf+shopbetreiber&filter=Stichwort. Mit genügend Linkpower kann man sogar auf nahezu jeder Site mit Suchschlitz eine entsprechende “Datei” erzeugen, die die inkriminierten Begriffe enthält: So oder auch so.
19 Kommentare
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Tekka
9. Dezember 2008 13:19Ich bin immer noch der Meinung, dass sich Herr Bellendorf selber ein Armutszeugnis ausgestellt hat. Als SEO (wie er es behauptet), schafft er es also nicht mal, mit den paar Keyword-Kombis an Yasni vorbei zu ziehen. Ts. Armseelig.
Gero
9. Dezember 2008 13:38Über Yasni wurden sehr wohl Dateien erzeugt – sie nennen es Caching – und dann über solche Seiten (http://www.yasni.de/person/name-suchen.htm) in den Index geschoben. Allerdings nicht von Yasni selbst, sondern von dessen Nutzern.
Ansonsten teile ich deine Einschätzung, des Wahnsinns. Mein Artikel ist jezt für “Volker Bellendorf SEO” auf Platz 2+3 und habe den Nachnamen sogar im Titel. Werde ich jetzt auch abgemahnt!?
Man muss sich das auch noch mal in dem Zusammenhang anschauen, wie Ranking zustande kommt. Dafür brauchts bei solchen Begriffen nichtmal zwingend Content zu dem Thema. Ein paar Links mit den richtigen Linktexten und Rühls Xing Profil würde für die Kombi ranken (keine Aufforderung!!!).
Stefan
9. Dezember 2008 15:13Ich meinte hier Dateien wirklich im physikalischen Sinne. Von außen kann niemand wissen, ob auf einem Webserver die entsprechenden Dateien physikalisch rumliegen oder nicht. Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte aber darauf abzielen; nach dem Motto: Die URL hat eine Endung .html oder es liegt im Ordner /kategorie/titel, also sind es Dateien, die redaktionell erzeugt wurden – im Gegensatz zu durch Suchanfragen getriggerte URLs. Und an erstere werden andere, höhere Anforderungen gestellt.
Gero
9. Dezember 2008 19:04Yasnis-Kooperationspartner vom Datenwachschutz ist zumindest dieser Ansicht: http://www.blog.datenwachschutz.de/2008/09/duerfen-google-yasni-123people-usw-cachen/
Schön finde ich den letzten Satz: “Damit hinterher keiner auf die tolle Idee kommt und eine Suchmaschine verklagen will”
Steffen
9. Dezember 2008 20:18Dazu muss man wissen, dass eine EV extrem einfach zu bekommen ist. Hat also wenig zu bedeuten. Dazu muss man nur “eidesstattlich glaubhaft machen”. Eine Klärung wird in der nun unvermeidlichen Hauptverhandlung erfolgen. Eigentlich hatte ich mit Hr. Bellendorf eine einvernehmliche Regelung vereinbart. Das heimliche “Nicht-daran-halten” (unseren Teil der Abmachung hatten wir erfüllt) zeigt die wahre Intention des “SEO” (“Promo” – wie in seinem Forum ja selbst geschrieben).
Was ein Katzenjammer – en-Joy!
Volker Bellendorf
10. Dezember 2008 02:26So sieht das aus. Eine einstweilige Verfügung gibt es nicht ohne Fleich am Knochen.
Wir haben in Deutschland nunmal Gesetze – und ICH bestimme wer, wo, und in welchen Zusammenhängen mein Name ins Spiel gebracht wird.
Wenn man zum beispiel bei Yasni mal ” perverse sau ” eingibt und da anschliessend meine WORT + BILDMARKE ( Shop Community ) in den Tags erscheint – und beim nächsten Klick dann alle meine Keys vom Forennamen bis haste nicht gesehen – geht das zu weit.
Das hat auch nichts mit SEO zu tun, einfach mal http://www.yahoo.de aufrufen und da “shop support” eingeben, ich denke platz 1 aus knapp 1 Millarde Ergebnissen wird ausreichen um meiner SEO reputation nachhaltig Ausdruck zu verleihen. Ich stehe mit hunderten Keys Top – ich habe ne ganze SEO Suite selbst geschrieben und wir betreuen vornehmlich Shop Betreiber in Sachen Suchmaschinenoptimierung. Ich brauche weder Kunden noch Angst vor irgend einer Konkurenz zu haben.
Herr Steffen Rühe kann gerne Dateien anlegen die so heissen wie ER heisst und darauf und darin verlinken was auch immer er mag – Dateien die meinen Namen tragen – und hier geht es übrigens nicht um 3-4 stück wie man meinen könnte, sonder geschätzt um ca. 20.000 die auf diesem Wege von der Firma Yasni ins Web gestellt wurden – da ist die Hausnummer dann schon ein klein wenig ” unangenehmer ” als wenn es so nen Hobbyseite betrifft.
Ebenfalls darf ich verbindlich erklären – wir haben Gesetze. Das GANZE internet ist frei, da kannste aggregieren was auch immer du willst ! NUR – du darfst es nicht unter neuem Namen – Personen zugeordnet – hochfrisiert und mit meinem geklauten Content und Bildern bestückt, unter eigener Flagge ins Web stellen.
Das ist im Einzelfall verboten – und in der Masse nunmal auch.
Herr Rühl schreibt ja.:
Dazu muss man wissen, dass eine EV extrem einfach zu bekommen ist (EV gibts übrigens auch noch in anderer Bedeutung und da hat er aktuell noch eine abzugeben;-). Hat also wenig zu bedeuten. Dazu muss man nur “eidesstattlich glaubhaft machen”. Eine Klärung wird in der nun unvermeidlichen Hauptverhandlung erfolgen. Eigentlich hatte ich mit Hr. Bellendorf eine einvernehmliche Regelung vereinbart. Das heimliche “Nicht-daran-halten” (unseren Teil der Abmachung hatten wir erfüllt) zeigt die wahre Intention des “SEO” (”Promo” – wie in seinem Forum ja selbst geschrieben).
Zitat Ende
dazu muss man wissen, das ich mir weder den Mund verbieten lasse noch werde ich mir von Fremden sagen lassen – wo die Grenze des guten Geschmackes ist. In dem Moment wo mich jemand gewerbsmäßig ausräubert ( meine Sachen nehmen und neu aggregieren, heisst das bei Ihnen ja, bei mir übrigens Klauen, hört der Spass nunmal auf.
Ich habe wie vereinbart ein paar Tage über die Sache nachgedacht und sehe vor allem, dass Sie nicht gewillt sind, mich dauerhaft zu entfernen ( komisch, bei Leuten die Intervenieren geht das – da werde sogar ICH sanktioniert – eben mit dieser hier vorliegenden Situation )
Statt dessen habe ich das Gefühl, Sie wollen doofmann spielchen mit mir spielen. Sie hätten nach der Abmahnung schlicht und ergreifend meinen Namen sperren sollen, dauerhaft, alles was zu mir existiert löschen – udn schon wäre der Fall erledigt gewesen.
Nachdem die Firma Yasni die Abmahnung nicht abgegeben hat, und Herr Rühe zweimal in meinem Forum seinen Standpunkt dar gelegt hat, gab es gar keine andere Möglichkeit mehr, als die einstweilige Verfügung zu beantragen.
Sie dürfen den Lesern hier ja auch gerne mal erklären, wenn man in ihrer ” Personen Suchmaschine ” – perverse sau eingibt, warum dann da SHOP COMMUNITY und wenn man da drauf klickt, Ecombase und alle meine Keys erscheinen ? Gibt es in Deutschland Personen die
Beispiele aus der Yasni Praxis
http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&q=yasni+schwule+sau&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de
yasni schwule sau
http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&q=yasni+verbrecher&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de
yasni verbrecher
wie man sehen kann, tauchen neben der Tagwolke und den Suchbegriffe Cache auch PERSONEN auf, denen genau das zugeordnet wird, was man da sucht – Herr Rühe, erklären SIE den Leuten einfach mal, warum AUF IHREM SERVER Dateien bestehen, die so heissen wie diese Leute, die nicht mal WISSEN das es über sie bei Ihnen was gibt – und erklären SIE den Leuten einfach mal, warum Sie das tun !
Ihr System ist alles – aber noch nicht so weit, dass man es ungebremst auf den Rest der Menschheit los lassen kann.
Über die Nutzung meines Namens, meiner Marken, meines Content, meiner Bilder werde ich nicht mal im Ansatz Eingeständnisse machen, … mein Haus, meine Frau, mein geld, meine Webseite, mein Content, meine Bilder – da gibt es nicht den Hauch einer Verhandlungsbasis.
Wir können bei Bedarf gerne über IHR LEBEN verhandeln, aber nicht über meines.
Jetzt könnte man natürlich sagen, da regt sich so nen kleiner möchtegern SEO auf… leute… http://www.yahoo.de – ” shop support ” – ich denke bei knapp einer Milliarde Seiten muss man nicht lange Diskutieren – Platz 1 wird da sicher reichen als Argument.
Ich habe halt nur was dagegen, das Jemand an die 20.000 Seiten die meine eigenen indizieren Seiten als DUBLETTE nach hinten stellen, ins web gestellt werden, es geht auch nicht um 3.-4 Keywords, sondern um ALLE..
Herr Rühe hat da einen etwas vernebelten Horizont was sein Handeln da betrifft – da kann auch Hansen-Olm was vom Datenschutz faseln, das ist gar nicht Gegenstand der Debatte.
Gegenstand ist – SIE handeln unlauter zu meinem Nachteil, dies gewerblich und das lasse ich mir nicht gefallen. Sie hätten da an meiner Stelle nicht eine Sekunde beötigt um genau die selbe Entscheidung zu treffen.
Bis zur Zustellung der Verfügung haben Sie Zeit einzulenken, tun Sie das nicht, Herr Rühe, lasse ich Yasni dauerhaft auf Herz und Nieren von Gerichten prüfen. Ich habe da leider die negative Angewohnheit, mich an bestimmten Themen dauerhaft festzubeissen.
Sie “DICHTEN” einer Vielzahl von Fremden Menschen dermaßen Schrott an die Hacken und stellen so generierte Seiten ins Netz, das ist in der Größenordnung schlicht nicht mehr tollerierbar.
Liegt wie gesagt an Ihnen. Drei Kreuze auf der Unterlassung, Fall erledigt, bekomme ich ein Urteil, kann ich Ihnen versprechen, wird eine Lawine von Klagen über Yasni hereinbrechen. Gut 25% meiner 5000 Shopbetreiber finden das gar nicht komisch, was Sie da tun.
Da findet man sogar Produktbilder aus Shops bei Yasni.
So, ich will da aber auch nicht zu sehr ins Detail gehen, Sie sollten aber bitte zur Kenntniss nehmen, Sie haben es hier nicht mit einem kleinen Jungen zu tun, der darauf gewartet hat, das Jemand kommt um mir zu sagen, wie mein Leben geht.
Ich gehe stark auf die 50 zu und habe genug Lebenserfahrung – um auch diese Nummer in trockene Tücher zu bekommen, denn sonst hätte ich den Schritt nicht gewählt.
Bei mir, genau wie bei Ihnen, ganz klar eine Kosten Nutzen Frage ( kleines Geheimnis, nicht weiter sagen, das ist bei allen Webseiten im Netz so !!! ) jeder sucht seinen Vorteil – und ich darf daran erinnern, das SIE mir Schaden zugefügt haben und recht unverschämt reagiert haben – und nicht ICH !
PS: Sie haben übrigens keinen Teil einer Abmachung erfüllt, Sie haben alles getan um Ihren Arsch zu retten und den Schaden klein zu halten – das ist sicher legitim – aber schon wieder aus der unverschämten Variante, mich hier als querulierenden Idioten hinstellen zu wollen !
Wie die Bayern sagen.: i moag des nett… also lassen Sie so nen Quark am besten, macht mich nur noch extra stinking !
SIE FEHLER
SIE FEHLER BEHOBEN
und nun geht es darum – sicher zu stellen, dass ich nicht periodisch Opfer Ihrer Script Experimentierfreude werde.
Toben Sie sich aus wo auch immer sich Menschen das gefallen lassen, nur halt nicht an meinen Sachen, Webseiten, Inhalten, Bildern – udn vor allem nicht an meienm Namen.
Grüße Volker Bellendorf
10/12/2008
Carsten
10. Dezember 2008 08:31Cachen ist gerade bei größeren Projekten auch ein MUSS, da kein Server der Welt bei hohen Zugriffen, dem Stand halten kann. Selbst das WordPress Plugin WP_Super_Cache macht dieses ja auch um den Server zu entlasten. Bei WP_Super Cache kann man einstellen wie lange gecached wird und Suchmaschinen ala Google und Co. cachen in der Regel 2 Wochen lang.
Pat
10. Dezember 2008 11:23Trotz allerdem (ich kann die Beweggründe auf jeden Fall nachvollziehen), stinkt es mich und Tausende andere unheimlich an, das Yasni aus meinem Namen und tausenden anderen Namen URL’s generiert, die genau den Namen beinhalten und je nach Seltenheitswert des Namens auf vordersten Rängen prangert. Dabei wir von Yasni nahezu willkürlich mit Bildern und Begriffen assoziiert das es auf keine Kuhhaut mehr geht. Dazu wäre noch zu sagen das ich in keinster Weise bei Yasni angemeldet bin. Ich möchte mal schaun was Herr Rühl sagt wenn man seine Shopartikel teilweise mit seinem Namen versieht und ein Bild dazu pflastert, nach dem Motto “die Informationen sind ja frei zugänglich”…
Mein Fazit: Yasni – Dinge die die Welt nicht braucht!
Pat
10. Dezember 2008 11:31Kleiner Nachtrag: Mehr als dubios finde ich auch das auf Yasni gleich noch Dienste zur Beseitigung von “Daten und Einträgen” angeboten werden! Das hat für mich den gleichen “gefühlten Beigeschmack” wie wenn einer durch die Strasse läuft, alle Autoscheiben einschlägt und 5 Minuten später hängen Visitenkarten vom Glasermeister dran…
Ein paar Links mit Diskussionen zum Thema Yasni | Cashbooster Blog
11. Dezember 2008 18:37[...] http://www.suchmaschinentricks.de/aktuelles/seo/705.php [...]
Yasni veröffentlicht gespeicherte Bankverbindungsdaten | Cashbooster Blog
11. Dezember 2008 20:33[...] http://www.suchmaschinentricks.de/aktuelles/seo/705.php [...]
Mike
16. Dezember 2008 12:40Ich stimme Tekka zu. Der Herr Bellendorf hätte mit seinen Fähigkeiten als SEO-Berater echt mal einen lockeren Gegenangriff starten können.
Das Urteil finde ich trotzdem nicht verkehrt.
Dara Weishaupt
18. Januar 2009 09:59Hat eigentlich irgendjemand dem Gericht mal erklärt wie das im Netz alles so funktioniert? Undenkbar so eine Entscheidung bei vollem Verständnis für den Kläger…!
Nic
26. Januar 2009 02:12Yasni.de ist eine Vermüllung des Netz im schicken Web 2.0 Gewand, Seiten die kein Mensch wirklich braucht…bitte abschalten und woanders Geld mit Werbung (Adwords) verdienen.
Lukas
29. Januar 2009 21:04Totaler Unsinn. Der Einwand, dass yasni keine Inhalte speichert, sondern die Seiten dynamisch generiert, setzt sich damit außer Kraft, dass yasni seine dynamisch erstellten Trefferseiten von Google indizieren lässt und somit Google mit persönlichen Zusammenfassungen zumüllt – das widerspricht yasnis angeblicher Funktion der “Suchmaschine”. Größerer Schwachsinn als yasni wurde selten entwickelt seit der Erfindung des Spams.
Mike_Perl
16. März 2009 10:39Yasni speichert jedes Suchergebniss und lässt dieses von Google und Co. indizieren. Das ist nicht nur gegen deren eigene AGB´s, sondern auch gegen geltendes Recht.Derzeit bereits 20 Mio. Google Einträge! Die Presse ist sogar so doof und nennt diese Seite neben Facebook als eine der wachstumsstärksten Seiten in D.
- Das schlimme daran – keinen stört es.
- Das gute daran – so einen miesen und erzwungenen Traffic kannst Du nicht oder nur so absolut miesen Preisen verkaufen > Geschäftsmodell äußerst fraglich > das zeitliche Ende dieses Google-Spamer wird kommen
Personen-Suchmaschinen, ein Erfahrungsbericht | Online Reputation
26. März 2009 09:50[...] Einstweilige Verfügung gegen Yasni [...]
Oliver
27. März 2009 16:30Das ist ja brutal was da mit alles möglich ist. Ich bin sehr gespannt, ob das noch lange gut geht! Ich hoffe, es tun Herrn Bellendorf einige nach und verklagen das Unternehmen…
So kann man auch einen Ruf kaputt machen
Martin
31. März 2009 23:52Das ist doch vollkommen klar, dass Yasni diese Seiten nur zum Zwecke der Beschergenerierung erstellt. Dutzende Seiten produzieren, die (leider) auch immer auf den vordersten Plätzen zu finden sind. Klar, dass man als Profi (und Herrn Bellendorf als Optimiere bezeichne ich so) mit wenig Aufwand diese Einträge nach hinten verbannen kann, aber es geht um das Prinzip und ich hoffe dieser Unsinn nimmt bald ein Ende!